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Approval

Feuerwerkserlaubnis

Antrag auf Bewilligung zum Abbrennen von Feuerwerk

Sehr geehrter Antragssteller,

sehr geehrte Antragsstellerin,

 

gemäß § 24 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 1 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz erteilt die Gemeinde Gailingen am Hochrhein Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerk.

 

Hinweise:

  • Das Abbrennen des Feuerwerks ist auf einen bestimmten Ort begrenzt.
  • Die benachbarten Grundstücksbesitzer und Bewohner sind ggf. vorab zu informieren.
  • Bei dem Abbrennen des Feuerwerks sind sämtliche Vorschriften über die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände einzuhalten und höchste Sorgfalt zu wahren.
  • Für Schäden oder Sachbeschädigung haftet der Veranstalter.

Die Gebühren werden anhand der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Gailingen am Hochrhein erhoben. Die Rechnung erhalten Sie postalisch zusammen mit der entsprechenden Bewilligung.

 

Bitte fügen Sie dem Antrag (falls vorhanden) eine entsprechende Zustimmung des Grundeigentümers bei.

 

Wir behalten uns vor, Sie bei Unklarheiten und Fragen zu kontaktieren.

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