RisVerwaltung

Ratsinformationssystem

Approval

Wirtschaftserlaubnis

Wirtschaftserlaubnis beantragen

Sehr geehrter Antragssteller,

sehr geehrte Antragsstellerin,

 

wer bei einer Veranstaltung oder einem Fest unter anderem alkoholische Getränke oder Speisen gegen Entgelt abgibt, benötigt hierzu eine Erlaubnis der Gemeinde (eine sogenannte Gestattung bzw. Wirtschaftserlaubnis).

 

Hiervon ausgenommen ist die bloße Abgabe von

·         alkoholfreien Getränken,

·         unentgeltlichen Kostproben,

·         bereits zubereiteten Speisen,

·         in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb: Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen an Hausgäste.

 

Die Gemeinde stellt Gestattungen für bis zu vier aufeinanderfolgende Tage aus, für mehr als vier Tagen ist das Landratsamt Konstanz zuständig.

 

Zu den Veranstaltungen bis zu 4 Tagen gehören:

·         Straßenfeste

·         Hochzeitsfeiern

·         Schulfeste

·         Jubiläumsfeste

·         Schützenfeste

·         Sportveranstaltungen

·         Volksfeste

·         Vereinsveranstaltungen

·         Märkte und Ähnliches  

 

Die Gebühren werden anhand der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Gailingen am Hochrhein erhoben. Die Rechnung erhalten Sie postalisch zusammen mit der entsprechenden Gestattung.

 

Wir behalten uns vor, Sie bei Unklarheiten und Fragen zu kontaktieren.

 

Zum Online-Antrag