Approval
Hundeabmeldung
Hundeabmeldung beantragen
Sehr geehrter Antragssteller,
sehr geehrte Antragsstellerin,
gemäß § 1 Abs. 3 der Hundesteuersatzung vom 19.10.2020 erhebt die Gemeinde Gailingen am Hochrhein eine Hundesteuer bei Hundehaltern, die mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind.
Weitere Informationen zur Hundesteuerabmeldung erhalten Sie unter folgendem Link: Hundesteuersatzung
Wir behalten uns vor, Sie bei Unklarheiten und Fragen zu kontaktieren.
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