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Hundeabmeldung

Hundeabmeldung beantragen

Sehr geehrter Antragssteller,

sehr geehrte Antragsstellerin,

 

gemäß § 1 Abs. 3 der Hundesteuersatzung vom 19.10.2020 erhebt die Gemeinde Gailingen am Hochrhein eine Hundesteuer bei Hundehaltern, die mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind.

Weitere Informationen zur Hundesteuerabmeldung erhalten Sie unter folgendem Link: Hundesteuersatzung

Wir behalten uns vor, Sie bei Unklarheiten und Fragen zu kontaktieren.

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