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Plakatierungsantrag

Plakatierungsgenehmigung beantragen

Sehr geehrter Antragssteller,

sehr geehrte Antragsstellerin,

 

gemäß § 19 der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Gailingen am Hochrhein vom 12.07.1989 i.V.m. § 18 des Polizeigesetzes (PolG) vom 13.01.1992 kann Ihnen eine ortspolizeiliche Erlaubnis zur Aufstellung und Anbringung von max. 10 DINA A1 Plakaten für Veranstaltungen erteilt werden.

Der Plakatierungszeitraum beginnt frühestens vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn.

Gemäß unserem Gebührenverzeichnis als Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung Ziff. 21 vom 17.12.2020 erheben wir für diese Erlaubnis eine Gebühr in Höhe von 27,00 €. Hierfür haben Sie die Möglichkeit uns den Betrag im Voraus zu überweisen oder uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen. (folgt im Antrag)

 

 

Bitte beachten Sie vor Antragsstellung folgende Hinweise

1.    Die Anbringung von Hängeplakaten an Laternenmasten darf nur mit  Kunststoffkabelbindern erfolgen. Aufgrund von Beschädigungen an Laternenmasten ist es zu unterlassen, die Plakate bei der Montage hin und her zu schieben. Für etwaige Schäden werden Sie zur Verantwortung gezogen.

2.    Wir weisen darauf hin, dass jegliche Verkehrsbeeinträchtigung ausgeschlossen sein muss. Spätestens eine Woche nach der Veranstaltung sind die Plakate zu entfernen.

3.    Die beantragten Werbeanlagen dürfen nur an den nachstehend aufgeführten Orten angebracht werden. Im Außenbereich ist jede Werbung unzulässig.

4.    Nach Ablauf der festgesetzten Frist sind die noch vorhandenen Werbeanlagen umgehend zu entfernen.

5.    Durch die Werbeanlagen dürfen die Sichtverhältnisse an Kreuzungen, Einmündungen und Ausfahrten nicht beeinträchtigt werden.

6.    Die erforderliche Unterlage zur Beantragung ist ein Entwurf des Plakats.

 

Plakatierungsort (gemeindeeigene Grundstücke)

-          Hauptstraße - Ecke Rheinstraße (Kronenkreuzung)

 

-          Gottmadinger Straße - Zufahrtsstraße zum jüdischen Friedhof

 

-          Bushaltestelle Gottmadinger Straße - Ecke Genterweg

 

-          Gottmadinger Straße - Ecke Hauptstraße (beim Schlachthaus)

 

-          Büsinger Straße (bei Bäckerei Stemke)

 

-          Ramsener Straße (Ortsausgang Richtung Ramsen)

 

-          Schulstraße (beim Bolzplatz)

 

-          Gartenstraße (Gemeindeparkplatz, an der Straße, nicht im Parkdeck)

 

-          Schulstraße - Ecke Obergailinger Straße

 

-          Strandweg (gegenüber Zollamt Brücke)

 

 

Wir behalten uns vor, Sie bei Unklarheiten und Fragen zu kontaktieren.

 

 

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