Ramsener Blick
Antrag Sondergenehmigung Ramsener Blick
Sehr geehrter Antragssteller,
sehr geehrte Antragsstellerin,
hier können Sie die Sondergenehmigung zum Befahren des Gemeindeweges ab Abzweig K 6151 bis zur Wetterschutzhütte "Ramsener Blick" beantragen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
· Die Sondergenehmigung gilt nur für ein Fahrzeug und nur für einen Tag.
· Alle weiteren Fahrzeuge sind vor der Waldeinfahrt ordnungsgemäß zu parken.
· Die Genehmigung gilt nicht als Reservierung der Wanderschutzhütte und der Grillstelle.
· Die Benutzung von Rundfunk- und Fernsehgeräten, Lautsprechern und Tonwiedergabegeräten sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung, mit Ausnahme von Gitarren, Akkordeons oder Mundharmonikas, ist nicht gestattet. Außerdem ist es nicht gestattet, Notstromaggregate einzusetzen.
· Die Genehmigung gilt nur zum Transport von Grillgut und Getränken, jedoch nicht zum Personentransport!
· Auf dem „Ramsener Blick“ darf nicht übernachtet werden.
Für diese Genehmigung wird eine Gebühr (lt. Verwaltungsgebührenordnung v. 17.12.2020, Ziff. 11) in Höhe von 15,00 € erhoben.
Bitte überweisen Sie die Gebühr vorab auf folgendes Konto: Sparkasse Engen-Gottmadingen; IBAN: DE63 6925 1445 0008 0608 24, BIC: SOLADES1ENG mit dem Verwendungszweck "Sondergenehmigung Ramsener Blick" und fügen Sie dem Antrag den Zahlungsnachweis bei.
Wir behalten uns vor, Sie bei Unklarheiten und Fragen zu kontaktieren.