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Ramsener Blick

Antrag Sondergenehmigung Ramsener Blick

Sehr geehrter Antragssteller,

sehr geehrte Antragsstellerin,

 

hier können Sie die Sondergenehmigung zum Befahren des Gemeindeweges ab Abzweig K 6151 bis zur Wetterschutzhütte "Ramsener Blick" beantragen.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

 

·         Die Sondergenehmigung gilt nur für ein Fahrzeug und nur für einen Tag.

·         Alle weiteren Fahrzeuge sind vor der Waldeinfahrt ordnungsgemäß zu parken.

·         Die Genehmigung gilt nicht als Reservierung der Wanderschutzhütte und der Grillstelle.

·        Die Benutzung von Rundfunk- und Fernsehgeräten, Lautsprechern und Tonwiedergabegeräten sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung, mit Ausnahme von Gitarren, Akkordeons oder Mundharmonikas, ist nicht gestattet. Außerdem ist es nicht gestattet, Notstromaggregate einzusetzen.

·        Die Genehmigung gilt nur zum Transport von Grillgut und Getränken, jedoch nicht zum Personentransport!

·         Auf dem „Ramsener Blick“ darf nicht übernachtet werden.

Für diese Genehmigung wird eine Gebühr (lt. Verwaltungsgebührenordnung v. 17.12.2020, Ziff. 11) in Höhe von 15,00 € erhoben.

 

Bitte überweisen Sie die Gebühr vorab auf folgendes Konto: Sparkasse Engen-Gottmadingen; IBAN: DE63 6925 1445 0008 0608 24, BIC: SOLADES1ENG mit dem Verwendungszweck "Sondergenehmigung Ramsener Blick" und fügen Sie dem Antrag den Zahlungsnachweis bei.

 

Wir behalten uns vor, Sie bei Unklarheiten und Fragen zu kontaktieren.

 

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